Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Muhr und Bender KG für den Verkauf und die Lieferung von Mubea U-Mobility XBoards (Stand Mai 2024).
A. Allgemeine Bestimmungen
I. Vertragspartner, Anwendungsbereich, Kundenkreis
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für jede Vertragsbeziehung hinsichtlich der Lieferung von Mubea U-Mobility XBoard-Produkten samt Zubehör („XBoard“) durch die Muhr und Bender KG („Mubea“) an die Kunden von Mubea, unabhängig davon, ob die Vertragsbeziehung über Mubeas Online-Webshop (unter https://xboard.mubea-umobility.com oder direkt unter https://shop.mubea-umobility.com erreichbar) („Webshop“), per Telefon, E-Mail, Post oder über Vermittlungspartner initiiert wird.
2. Diese AVB gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Unternehmer, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“ gem. § 14 BGB) sowie für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“ gem. § 13 BGB) (Verbraucher und Unternehmer zusammen „Kunden“).
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden kein Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Mubea und dem Kunden (gemeinsam „Parteien“), auch wenn Mubea ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf ein Schreiben Bezug nimmt, das allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Mubea ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
II. Vertragsschluss
1. Einerseits kann ein Kunde über das Kontaktformular im Webshop, per E-Mail, Post oder über einen Vermittlungspartner ein unverbindliches Angebot für den Kauf eines XBoards anfordern. Mubea wird daraufhin dem Kunden ein entsprechendes unverbindliches und freibleibendes Angebot übermitteln. Der Kunde kann dieses Angebot durch elektronische oder schriftliche Unterschrift und Übermittlung des unterschriebenen Angebots an Mubea übersenden und damit ein verbindliches Angebot an Mubea unterbreiten. Der Kunde ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Mubea ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen.
2. Andererseits kann ein Verbraucher über den Webshop direkt ein Angebot für den Kauf eines XBoards abgeben, indem er dort den Bestellvorgang abschließt. Die Produktpräsentation im Webshop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher dar, ein Angebot zum Kauf eines XBoards abzugeben. Die ausgewählten XBoards werden im Warenkorb gesammelt. Nach Angabe der Zahlungs- und Versandinformationen gibt der Verbraucher durch einen Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Kaufangebot über die im Warenkorb enthaltenen XBoards ab. Vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Angaben zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Mubea bestätigt den Eingang der Bestellung durch eine automatische Eingangsbestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar. Der Verbraucher ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Mubea ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen.
3. Eine Annahme dieses Angebots gem. Ziffer II. Nr. 1 und 2 dieser AVB durch Mubea erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden. Erfolgt eine Ablehnung Mubeas, wird der Kunde darüber informiert. Etwaig vom Kunden bereits gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.
4. Jegliche Änderung oder Ergänzung eines Vertrages bezüglich der Lieferung des XBoards bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen Mubea und dem Kunden. Dies betrifft insbesondere Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich der Art, Menge und Beschaffenheit des XBoards sowie Änderungen der Lieferzeit oder Lieferfrist.
5. Die gewerbliche Weiterveräußerung des XBoards ist nicht gestattet. Mubea behält sich daher insbesondere vor, Vertragsangebote des Kunden, die den Anschein erwecken, zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs des XBoards abgegeben zu werden, nicht anzunehmen.
III. Preise, Steuern, Exporte und Zahlung
1. Maßgebend ist der von Mubea in der Auftragsbestätigung angegebene Kaufpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Versandkosten („Gesamtkaufpreis“).
2. Sollte es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handeln, sind Änderungen des in der Auftragsbestätigung angegebenen Gesamtkaufpreises zulässig und können dem Kunden vor Lieferung in Textform mitgeteilt werden. Mubea kann bei Verkäufen an Unternehmer den Gesamtkaufpreis um bis zu 5 % erhöhen (z. B. aufgrund nicht unerheblicher Änderung der Material- oder Produktionskosten nach Vertragsschluss). Dies gilt auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Gesamtkaufpreis um mehr als 5 %, kann der Unternehmer durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung von Mubea über die Änderung des Gesamtkaufpreises vom Vertrag zurücktreten.
3. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung.
4. Bei Verkäufen an Unternehmer, werden Zahlungen mit Rechnungsstellung fällig.
5. Nutzt ein Verbraucher für seine Bestellung des XBoards den Webshop, hat er grundsätzlich die Wahl zwischen folgenden Bezahlalternativen: Kauf auf Rechnung, Ratenzahlung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und PayPal. Diese werden teilweise in Ziffer III näher erläutert. Sollte der Verbraucher das Zahlungssystems eines externen Dienstleisters wie PayPal verwenden, hat der Verbraucher dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen einzuhalten.
6. Das Recht zur Aufrechnung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Rechte des Kunden im Falle von Mängeln des XBoards bleiben davon unberührt.
7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Bezahlalternativen für Verbraucher
1. In Zusammenarbeit mit Unzer bietet Mubea dem Verbraucher die Möglichkeit der Bezahlung der bei Mubea bestellten XBoards auf Rechnung (Ziff. IV Nr. 1.1.) oder in Raten (Ziff. IV Nr. 1.2) (im Folgenden: „payolution-Bezahlverfahren“). Zum Zwecke des Angebots der payolution-Bezahlverfahren arbeitet Mubea mit der payolution GmbH, Columbusplatz 7-8/St. 2, 1100 Wien, Österreich, (im Folgenden: „payolution“) und der Bank Frick AG, Landstraße 14, 9496 Balzers, Liechtenstein (im Folgenden: „Bank“) zusammen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Verbraucher und payolution oder der Bank wird hierdurch nicht begründet. Die Nutzung der payolution-Bezahlverfahren ist nur für Verbraucher zulässig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mubea oder die Bank werden vor jeder Zahlung mittels eines payolution-Bezahlverfahrens nach Maßgabe der von dem Verbraucher gesonderten Einwilligung die Bonität des Verbrauchers prüfen. Sofern die Bezahlung mittels eines payolution-Bezahlverfahrens (z. B. aus Bonitätsgründen, aus technischen Gründen, oder wegen eines Überschreitens von Betragsgrenzen) nicht möglich ist, kann Mubea dem Verbraucher eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anbieten. Mubea ist berechtigt, Forderungen einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte, die mittels eines payolution-Bezahlverfahrens bezahlt werden sollen, an Dritte abzutreten.
1.1. Kauf auf Rechnung
1.1.1. Sofern mit dem Verbraucher „Kauf auf Rechnung“ vereinbart wird, übersendet Mubea dem Verbraucher eine Rechnung, die unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig ist. Kauf auf Rechnung darf nur genutzt werden, wenn die Rechnungsadresse der Lieferadresse entspricht.
1.1.2. Wenn die Rechnung nicht spätestens bei Fälligkeit bezahlt wird, gerät der Verbraucher auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist Mubea berechtigt, von dem Verbraucher Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen.
1.2. Ratenzahlung
1.2.1. Sofern Ratenzahlung vereinbart wird, ist der von dem Verbraucher zu zahlende Kaufpreis in festen monatlichen Raten abzuzahlen. Die letzte Rate kann in der Höhe von den vorhergehenden Raten abweichen. Die Zahlung der Raten kann der Verbraucher per Überweisung oder per Dauerauftrag vornehmen.
1.2.2. Im Falle der Ratenzahlung hat der Verbraucher an Mubea einen Zins zu entrichten.
1.2.3. Die Konditionen für eine Ratenzahlung (insbesondere Laufzeit, Ratenhöhe, Sollzinssatz, effektiver Jahreszinssatz, Gesamtbetrag) wird dem Verbraucher vor Abschluss der Vereinbarung über die Ratenzahlungen auf der Website von Mubea angezeigt.
1.2.4. Die erste monatliche Rate ist unverzüglich nach dem Kauf, alle folgenden monatlichen Raten jeweils am 5. der auf den Kauf folgenden Kalendermonate fällig.
1.2.5. Wenn eine monatliche Rate nicht spätestens bei Fälligkeit bezahlt wird, gerät der Verbraucher auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist Mubea berechtigt, von dem Verbraucher Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen.
V. Liefer- und Leistungszeit, Verzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Mubea auffordern zu liefern. Ab dem Zugang der Aufforderung kommt Mubea in Verzug. Beruht der Verzug auf leichter Fahrlässigkeit von Mubea, beschränkt sich ein etwaiger Anspruch des Kunden auf Ersatz eines Verzugsschadens auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Kunde darüber hinaus aufgrund des Verzugs vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er Mubea nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 1 der AVB eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs Mubeas aufgrund leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Wird Mubea während des Verzugs die Lieferung durch Zufall unmöglich, so beschränkt sich die Haftung von Mubea auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Mubea haftet nicht für Verzugsschäden, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Mubeas.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Mubea mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist ohne weitere Mahnung durch den Kunden in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer V Nr. 2 Satz 3, Nr. 3 und 4 der AVB.
6. Sind für die Produktion des XBoards benötigte Teile oder Komponenten dauerhaft nicht bei den Lieferanten von Mubea verfügbar („Belieferungsausfall“) und ist der Kaufvertrag mit dem Kunden bereits zustande gekommen, wird Mubea den Kunden über den Belieferungsausfall unverzüglich informieren. Mubea ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und wird im Falle eines Rücktritts dem Kunden etwaige an Mubea geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
7. Höhere Gewalt (d.h. ein unvorhersehbares Ereignis außerhalb der Einflusssphäre Mubeas) oder bei Mubea oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Mubea ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das XBoard innerhalb der vereinbarten Frist oder zum vereinbarten Termin zu liefern, verlängern die in Ziffer 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch die vorgenannten Umstände bedingten Leistungsstörungen. Halten entsprechende Störungen für die Dauer von 4 Monaten an, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
VI. Versand, Versicherung, Gefahrübergang, Verpackung
1. Der Versand des XBoards erfolgt an die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferadresse. Mit Übergabe an das Transportunternehmen ist Mubea seiner Lieferverpflichtung nachgekommen. Bei vereinbarter Abholung bei einem Vermittlungspartner, ist Mubea seiner Lieferverpflichtung mit Bereitstellung des XBoards bei dem Vermittlungspartner nachgekommen. Sollten im Falle von Bestellungen von mehr als einem XBoard nicht alle bestellten XBoards gleichzeitig lieferbar sein, ist Mubea nach vorheriger Information des Kunden zu Teillieferungen berechtigt.
2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Mubea die Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen.
3. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe des XBoards an das Transportunternehmen bzw. an den Vermittlungspartner.
4. Mubea verpackt das XBoard in einer industrie- und handelsüblichen Verpackung. Sofern der Kunde eine davon abweichende Verpackung wünscht, trägt der Kunde die dafür notwendigen Aufwendungen.
VII. Annahmeverzug
1. Mubea wird dem Kunden nach Lieferung eine Bereitstellungsanzeige übersenden. Der Kunde ist verpflichtet, das XBoard innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme (Annahmeverzug) kann Mubea von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt Mubea gegenüber einem Unternehmer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mubea einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Während des Annahmeverzuges ist die Haftung von Mubea auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Mubea behält sich das Eigentum an dem von Mubea gelieferten XBoards bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtkaufpreises vor.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde das XBoard weder an Dritte verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde hat Mubea unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder der Zugriff Dritter (z.B. Pfändungen) auf das im Eigentum von Mubea stehende XBoard droht oder erfolgt.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung oder bei Annahmeverzug, ist Mubea berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder das XBoard aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
IX. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
1. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte hinsichtlich des XBoards oder der zugehörigen Dokumente (z. B. Gebrauchsanweisungen und sonstigen technischen Unterlagen) stehen ausschließlich Mubea zu. Der Kunde darf das XBoard sowie die zugehörigen Dokumente nicht vervielfältigen, kopieren oder reproduzieren.
2. Soweit Mubea das XBoard aufgrund von Vorgaben des Kunden, die Unternehmer sind, verändert hat und diese Vorgaben Gegenstand der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen Dritter sind, hat der Kunde Mubea von allen darauf gerichteten Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen. Diese Pflicht des Unternehmers umfasst alle Kosten und Aufwendungen, die Mubea aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
X. Beschaffenheit und Verwendung der Produkte
1. Die in der Auftragsbestätigung beigefügten sowie im Webshop angegebenen technischen Spezifikationen sowie die Inhalte der Bedienungsanleitung stellen abschließend die vereinbarte Beschaffenheit des XBoards gemäß § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar.
2. Die Bestimmungen dieser Ziffer X Nr. 2 AVB stellen die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Produkte gemäß § 434 Abs. 2 Nr. 2 BGB und deren ausschließliche Verwendung dar. Ausgeschlossen ist insbesondere eine davon abweichende oder darüberhinausgehende Verwendung.
2.1. Das XBoard ist ein dreirädriger Roller mit Elektromotor und einem Gesamtgewicht von 18kg.
2.2. Der Kunde wird während der Fahrt mit einem Elektromotor unterstützt. Bei Erreichen einer Geschwindigkeit von 20 km/h endet die elektronische Unterstützung des XBoards.
2.3. Der Kunde darf nicht in sich drehende oder in sonstig bewegliche Teile (z. B. Hinterräder oder Vorderräder) hineingreifen.
2.4. Das XBoard darf nur von Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, einer Größe von mindestens 1,20 m und maximal 2,00 m sowie einem Gewicht von höchstens 120 kg verwendet werden.
2.5. Für das XBoard liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor, es ist offiziell zugelassen und darf im öffentlichen Straßenverkehr und auf befestigten Wegen in Deutschland eingesetzt werden. Fahren auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen ist erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf der Kunde auf die Fahrbahn ausweichen. Es gelten immer die national anwendbaren Gesetze. Das Befahren von Treppen, unabgesenkten Bordsteinen, Absätzen und sonstigen Unebenheiten sowie das Absolvieren von Sprüngen oder sonstigen Fortbewegungsformen außer des Fahrens können den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährden und sind nicht gestattet. Das XBoard kann zudem insbesondere, aber nicht abschließend, nicht auf einer vereisten Fahrbahn, auf Waldwegen oder sonstigen unebenen oder ungeeigneten Untergründen verwendet werden; Bordsteine dürfen nur im Schritttempo befahren werden sofern sie für Zwecke des Befahrens abgesenkt sind. Auch das Durchfahren von Flüssen und tiefen Pfützen, Bächen etc. ist nicht gestattet. Das XBoard kann nur bei geeigneten Wetterverhältnissen verwendet werden - dies schließt insbesondere die Verwendung auf Schnee, bei starkem Regen, Sturm oder bei starkem Schneefall aus.
2.6. Das XBoard darf nicht unter Drogen- und Alkoholeinfluss benutzt werden.
2.7. Das XBoard darf nicht zur Teilnahme an Rennen oder sportlichen Wettkämpfen genutzt werden.
2.8. Die Beförderung von Mitfahrern, insb. Kleinkindern und Kindern ist untersagt.
2.9. Das XBoard darf nicht freihändig gefahren werden.
2.10. Der Kunde hat die Durchführung der in der Bedienungsanleitung genannten Wartungsaktivitäten und Zyklen einzuhalten. Jegliche Wartung des XBoards muss entsprechend der von Mubea in der Bedienungsanleitung beschriebenen Art und Weise erfolgen.
2.11. Im gewerblichen Bereich kann das XBoard nur verwendet werden, wenn der Kunde des XBoards seine Pflichten zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit erfüllt. Der Kunde hat die Pflicht zu überprüfen, ob die im Einsatzbereich des XBoards geltenden Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
2.12. Wenn eine konkrete Gefährdung des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer nicht sicher ausgeschlossen werden kann, muss die Fahrt sofort abgebrochen werden.
2.13. Laut der deutschen Straßenverkehrsordnung muss auf Fahrzeugen bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h kein Helm getragen werden. Mubea empfiehlt dennoch, zur Verhinderung von Verletzung bei Stürzen, stets einen geeigneten Helm zu tragen.
2.14. Der Kunde hat vor Nutzung des XBoards zwingend eine Haftpflichtversicherung für das XBoard abzuschließen. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Der Abschluss einer Versicherung zum Schutz von Schäden am XBoard (Kasko-Versicherung) kann für den Kunden eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes darstellen.
2.15. Der Kunde hat eine regelmäßige visuelle und funktionale Überprüfung aller Komponenten des XBoards gemäß Bedienungsanleitung sicherzustellen. Das XBoard darf nur in einem verkehrssicheren Zustand betrieben werden.
2.16. Der Kunde hat jedes das XBoard schädigende Verhalten zu unterlassen.
XI. Updates
1. Mubea stellt freiwillig Aktualisierungen und Sicherheitsaktualisierungen bereit, die zum Beispiel der Anpassung aus Kompatibilitätsgründen oder zur Schließung bestehender Sicherheitslücken dienen. Mubea informiert den Kunden freiwillig über die Bereitstellung der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation. Darüber hinaus stellt Mubea dem Kunden freiwillig Informationsanleitungen zur Durchführung der Aktualisierungen zur Verfügung.
2. Wenn der Kunde eine von Mubea bereitgestellte Aktualisierung nicht installiert, so haftet Mubea nicht für einen Mangel des XBoards, der allein auf das Fehlen der Durchführung der Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern Mubea den Kunden über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und die Tatsache, dass der Kunde die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine von Mubea bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.
XII. Rücknahmepflichten
1. Mubea ist verpflichtet, die in die Produkte eingebaute Batterie zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Batterie ordnungsgemäß zu entsorgen und kann sie am Sitz von Mubea zurückgeben.
2. Mubea ist verpflichtet, Transportverpackungen, sowie Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen und kann sie am Sitz von Mubea zurückgeben.
XIII. Gewährleistung
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anderes bestimmt.
2. Die Mangelfreiheit eines Produkts bestimmt sich bei Verkäufen an Unternehmer ausschließlich nach der gemäß Ziffer X Nr. 1 AVB vereinbarten Beschaffenheit und der gemäß Ziffer X Nr. 2 AVB nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Produkte sowie die Bereitstellung von eventuellem Zubehör oder Anleitungen durch Mubea müssen in diesen Fällen ausdrücklich zwischen dem Unternehmer und Mubea in der jeweiligen Spezifikation vereinbart werden.
3. Sämtliche Spezifikationen stellen keine von Mubea garantierten Beschaffenheitsmerkmale oder zugesicherte Eigenschaften dar, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Die Vereinbarung einer Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft erfolgt nur durch individuelle, ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Mubea.
4. Der Unternehmer kann sich auf einen von ihm beabsichtigten Verwendungszweck nicht berufen. Mubea steht in diesen Fällen weder dafür ein, dass ein XBoard sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, noch eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann oder dass eine Montage- oder Installationsanleitung sowie andere Anleitungen dem Produkt beigefügt werden. § 434 Abs. 3 BGB wird damit ausdrücklich in diesen Fällen abbedungen.
5. Bei Verkäufen an Verbraucher bestimmt sich die Mangelfreiheit eines XBoards nach der gemäß Ziffer X Nr. 1 AVB vereinbarten Beschaffenheit und der gemäß Ziffer X Nr. 2 AVB nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung, sowie der objektiven Anforderungen an die XBoards gem. § 434 Abs. 3 BGB.
6. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei (i) einer Verwendung des XBoards außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung gem. Ziffer X Nr. 2 AVB und (ii) natürlicher Abnutzung.
7. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Unternehmer setzt voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8. Soweit ein von Mubea zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl von Mubea Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung ist Mubea verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbe¬seitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, dass das XBoard nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfüllungsort für alle Leistungen von Mubea ist der Sitz von Mubea, sofern nicht anders vereinbart.
9. Mubea behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht für den Kunden.
10. Hat der Kunde gegenüber Mubea Mängel behauptet und sich nachfolgend herausgestellt, dass kein Mangel vorliegt, für den Mubea haftet, hat der Kunde alle Aufwendungen und Kosten, die Mubea im Zusammenhang mit der Behauptung eines Mangels entstanden sind, zu ersetzen.
11. Wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend machen möchte, muss er Mubea kontaktieren und den Ablauf der Behebung der Mängel mit Mubea abstimmen. Die dafür anfallenden angemessenen Aufwendungen des Kunden trägt Mubea.
12. In dringenden Fällen hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte im Auftrag des Kunden zu beseitigen und Ersatz der für die Mängelbeseitigung erforderlichen und tatsächlich angefallenen angemessenen sowie nachgewiesenen Kosten zu verlangen. Dringende Fälle sind solche, bei denen zur Abwehr von akuten Gefahren und der Vermeidung von erheblichen (höheren) Schäden vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass der Kunde Mubea eine Möglichkeit zur Nachbesserung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist gewährt. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Mubea unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen.
XIV. Haftung
1. Mubea haftet im gesetzlichen Umfang für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für den Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung von Mubea beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
3. Soweit nicht Ziffer XIV Nr. 1 oder XIV Nr. 2 dieser AVB einschlägig sind, wird die verschuldensabhängige Haftung aus allen Rechtsgründen (insbesondere auch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen oder deliktischer Haftung aufgrund Verletzung von Eigentum) ausgeschlossen.
4. Soweit die Haftung von Mubea ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Mubea.
5. Der Kunde stellt Mubea von allen Ansprüchen Dritter sowie Schäden, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die auf einen vom Kunden zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind.
XV. Verjährung
1. Sollte es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handeln, beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Übergabe des XBoards an den Transporteur. Sollte es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handeln, gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.
2. Die in Ziffer XV Nr. 1 S. 1 AVB enthaltenen Fristverkürzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Unternehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Mubea oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie aus dem Produkthaftungsgesetz, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel des XBoards beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ziffer XV Nr. 2 AVB bleibt unberührt.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen, einschließlich des Verzichts auf dieses Schriftformerfordernis, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Diese AVB und sämtliche im Zusammenhang mit diesen getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
3. Mubea wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
4. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Attendorn, Deutschland.
B. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
I. Widerrufsbelehrung
1. Einleitung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
2. Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, das XBoard in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Mubea (Muhr und Bender KG, Mubea-Platz 1, 57439 Attendorn, E-Mail:
umobility@mubea.com
) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann hierfür das unter Ziffer B. II. dieser AVB beigefügte Musterformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
3. Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher den abgeschlossenen Vertrag widerruft, wird Mubea die vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Mubea eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Mubea dasselbe Zahlungsmittel, dass bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, Mubea und der Verbraucher vereinbaren etwas Abweichendes; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Mubea ist berechtigt, die Zahlung zu verweigern, bis das entsprechende XBoard wieder bei Mubea eingegangen ist oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass das XBoard zurückgesendet wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher ist verpflichtet, das XBoard unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem er Mubea über den Widerruf unterrichtet hat, an Mubea zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher das XBoard vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absendet.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der XBoards. Handelt es sich um Speditionswaren, bzw. Waren, die nicht normal mit der Post an Mubea zurückgesendet werden können, werden die Parteien sich über die Rücksendung abstimmen. Der Verbraucher ist verpflichtet für einen etwaigen Wertverlust aufzukommen, sofern dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der XBoards nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren allgemeiner Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegt.
5. Allgemeine Hinweise
Der Verbraucher hat Beschädigungen und Verunreinigungen der XBoards zu vermeiden.
Der Verbraucher hat die XBoards in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an Mubea zurückzusenden. Ggf. hat der Verbraucher eine schützende Umverpackung zu verwenden. Wenn der Verbraucher die Originalverpackung nicht mehr besitzt, hat er für eine geeignete Alternativverpackung, die für ausreichenden Schutz vor Transportschäden geeignet ist, zu sorgen.
Der Verbraucher ist nicht berechtigt, die XBoards unfrei an Mubea zurückzusenden.
II. Widerrufsformular
Wenn der Verbraucher den betroffenen Vertrag widerrufen möchte, kann er folgendes Formular verwenden:
An
Muhr und Bender KG
Mubea-Platz 1
57439 Attendorn
E-Mail: umobility@mubea.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
_________[ANZAHL] Xboard(s)_________________________________________
Bestellt am (*)______________/erhalten am (*)_______________
_________________
Name des/der Verbraucher(s)
_________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
C. Besondere Bestimmungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Mubea unterliegt im elektronischen Geschäftsverkehr Informationspflichten, denen sie im Folgenden nachkommt.
1. Die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen:
Der Kunde kann einerseits über den Webshop ein unverbindliches Angebot gem. Ziffer A. II. Nr. 1 anfordern. Der Kunde erhält auf Anfrage über den Webshop (sofern er nicht den Kaufabschluss gem. nachfolgendem Absatz durchführt) per E-Mail von Mubea ein unverbindliches und freibleibendes Angebot für den Kauf eines XBoards. Mit schriftlicher oder elektronischer Unterschrift des unverbindlichen Angebots und Übermittlung desselben an Mubea, gibt der Kunde an Mubea ein verbindliches Vertragsangebot ab. Mubea steht es sodann frei dieses Vertragsangebot gem. Ziffer A. II Nr. 1 dieser AVB anzunehmen. Andererseits kann der Verbraucher über den Webshop direkt ein Angebot auf Kauf des XBoards abgeben. Hierfür wählt er das gewünschte XBoard aus und legt diesen mit Klicken des Buttons „In den Warenkorb“ in den Warenkorb. Anschließend kann der Verbraucher im Warenkorb auf „Jetzt kaufen“ klicken, um zu einer Übersicht zu gelangen, in welchem das gewählte XBoard inkl. Preis gezeigt wird. Anschließend kommt er mittels Klicken auf „Jetzt kaufen“ zur nächsten Maske. Dieses stellt noch nicht die Angebotsabgabe gem. Ziffer A. II. Nr. 2 der AVB dar. In der folgenden Maske kann der Verbraucher seine Liefer- und Rechnungsadresse angeben und wählt anschließend die gewünschte Zahlungsart aus und gibt die dort geforderten Zahldaten an. Mit Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Verbraucher anschließend das verbindliche Angebot gem. Ziffer A. II. Nr. 2 der AVB ab. Mubea steht es sodann frei dieses Vertragsangebot gem. Ziffer A. Nr. II. Nr. 2 anzunehmen.
2. Überprüfungsmöglichkeiten der eingegebenen Daten des Kunden
Bevor der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot abgibt, erhält er die Gelegenheit seine eingegebenen Daten entweder auf dem übermittelten unverbindlichen Angebot oder -im Falle eines Verbrauchers- vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu überprüfen.
3. Speicherung der Vertragsunterlagen und Zugänglichkeit für den Kunden
Die Vertragsunterlagen werden von Mubea gespeichert und dem Kunden zusammen mit dem unverbindlichen Angebot oder per E-Mail übermittelt.
4. Vertragssprache
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Datenschutzinformationen Mubeas finden Sie hier: https://www.mubea-umobility.com/legal/datenschutz
Information der Verarbeitung personenbezogener Daten an Geschäftspartner
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als unser Geschäftspartner und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist
Muhr und Bender KG
Mubea-Platz 1
57439 Attendorn
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter
VIA Consult GmbH & Co. KG
Martinstraße 25
57462 Olpe
Tel. +49 2761 83668-0
datenschutz@via-consult.de
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Geschäftspartnern, von anderen Unternehmen der Gruppe oder von sonstigen Dritten zulässigerweise erhalten haben, oder die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kontaktdaten, wie Name, E-Mail-Adresse, Telefon oder Adresse.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sowie des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) für folgende Zwecke:
a. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
b. Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO)
c. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
d. Aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns insbesondere zur Leistungserbringung eingesetzte verbundene Unternehmen, Leistungserbringer, Auftragsverarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie sonstige Dritte können zu den vorgenannten Zwecken Daten erhalten.
Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer) findet statt, soweit es zur Ausführung der Vertragsleistungen (z.B. Lieferaufträge) erforderlich ist, es gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten), Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Jedoch erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde, andere angemessene Datenschutzgarantien (wie Standardvertragsklauseln) vorhanden sind oder eine Ausnahme im Sinne Art. 49 DS-GVO vorliegt. Kopien der geeigneten oder angemessenen Garantien können Sie bei der zuständigen Abteilung erhalten.
Ihre Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Erbringung der Leistung Ihnen gegenüber erforderlich ist. Im Anschluss daran werden diese Daten gelöscht, wenn es keine anderen gesetzlichen Pflichten zur weiteren Aufbewahrung der Daten insbesondere hinsichtlich handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (bis zu 10 Jahre) gibt, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Rahmen der geltenden Verjährungsvorschriften (bis zu 30 Jahre) notwendig sind oder ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen besteht.
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind (insbesondere geldwäscherechtliche Identifizierungspflichten oder Sanktionslisten-Prüfung). Ohne diese Daten kann es sein, dass wir den Abschluss eines Vertrages oder die Ausführung eines Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.
Wir nutzen keine rein automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung von Entscheidungen.
Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den oben bezeichneten Datenschutzbeauftragten. Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Der jeweilige Widerspruch kann formfrei an den oben bezeichneten Datenschutzbeauftragten gerichtet werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.